Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Medin Omerović – Geschäftsbezeichnung DIE GLANZMEISTER
Stand: 1. November 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Fahrzeugpflege- und Fahrzeugaufbereitungsleistungen des Einzelunternehmers Medin Omerović, der unter der Geschäftsbezeichnung DIE GLANZMEISTER auftritt.
Vertragspartner:
Medin Omerović
DIE GLANZMEISTER
Puchstraße 216, Tor 11
8055 Graz, Österreich
Telefon: +43 676 630 69 02
E-Mail: office@die-glanzmeister.at
UID: ATU82743523
Nachfolgend wird das Unternehmen als „DIE GLANZMEISTER“ bezeichnet.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für Geschäftskunden können gesonderte Vertragsbedingungen gelten.
§ 2 Leistungen
DIE GLANZMEISTER bietet professionelle Fahrzeugreinigung, Innen- und Außenpflege, Lackpolitur, Lackkorrektur und Fahrzeugversiegelungen an.
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem vereinbarten Pflegepaket und ausdrücklich beauftragten Zusatzleistungen.
Die Arbeiten erfolgen mit fachlicher Sorgfalt unter Berücksichtigung des jeweiligen Fahrzeugzustands und der Materialbeschaffenheit.
Eine vollständige Entfernung sämtlicher Kratzer, Flecken oder sonstiger Gebrauchsspuren kann nicht allgemein zugesichert werden. Individuelle Leistungszusagen und gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
§ 3 Terminanfragen und Vertragsabschluss
Über unsere Website können Kunden ein Pflegepaket auswählen und einen Wunschtermin anfragen.
Nach Eingang der Anfrage erfolgt eine persönliche Kontaktaufnahme, bei der Kundenwünsche, Fahrzeugangaben und der geplante Termin besprochen werden.
Die Online-Terminanfrage begründet noch keinen kostenpflichtigen Aufbereitungsauftrag.
Ein verbindlicher Auftrag kommt erst durch ausdrückliche Vereinbarung der Leistungen und des Preises beziehungsweise einer nachvollziehbaren Preisermittlung zustande. Dabei werden die erforderlichen gesetzlichen Vertragsinformationen bereitgestellt.
Bei der Fahrzeugübergabe wird das Fahrzeug persönlich begutachtet. Erforderliche Zusatzarbeiten oder Änderungen des vereinbarten Preises werden vor ihrer Durchführung mit dem Kunden abgestimmt.
§ 4 Preise und Zusatzleistungen
Alle gegenüber Privatkunden angeführten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die veröffentlichten Einstiegspreise gelten für Fahrzeuge in normalem Pflegezustand und den jeweiligen Fahrzeugtyp.
Außergewöhnliche Verschmutzungen, insbesondere durch Tierhaare, Teer, Harz, Kalk, Kleberückstände oder vergleichbare Rückstände, können zusätzlichen Aufwand verursachen.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung durchgeführt.
§ 5 Fahrzeugübernahme und Zustandsdokumentation
Bei der Übernahme des Kundenfahrzeugs wird ein Übergabeprotokoll erstellt.
Darin können insbesondere Kilometerstand, vorhandene Beschädigungen, auffällige Verschmutzungen, Fahrzeugschlüssel und besondere Hinweise dokumentiert werden.
Zur nachvollziehbaren Festhaltung des Fahrzeugzustands können Fotos des Außenbereichs und des Innenraums angefertigt werden.
Diese Aufnahmen dienen der Zustandsdokumentation und gegebenenfalls der Klärung von Schadensfragen. Eine Verwendung zu Werbezwecken erfolgt nur bei entsprechender Berechtigung.
Der Kunde wird gebeten, persönliche Wertgegenstände zu entfernen und bekannte sicherheitsrelevante Mängel mitzuteilen.
§ 6 Fahrzeugabholung und Zustellung
Die Abholung und Zustellung erfolgt innerhalb von 15 km tatsächlicher Fahrstrecke ab unserem Unternehmensstandort kostenlos. Darüber hinaus erfolgt sie nach individueller Vereinbarung.
Mit der vereinbarten Überstellung ermächtigt der hierzu berechtigte Kunde DIE GLANZMEISTER, das Fahrzeug zum vereinbarten Zweck im erforderlichen Umfang zu bewegen.
Die Fahrten werden von Personen mit entsprechender Lenkberechtigung durchgeführt. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können behördlich bewilligte Probefahrtkennzeichen verwendet werden.
Bekannte sicherheitsrelevante Mängel und besondere Bedienungserfordernisse sind vorab mitzuteilen.
Ist eine rechtmäßige oder sichere Überstellungsfahrt nicht möglich, wird eine alternative Übergabe vereinbart.
Für Schäden während der Abholung und Zustellung gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
§ 7 Verwahrung und Rückgabe des Kundenfahrzeugs
Übernommene Fahrzeuge werden während der Auftragsabwicklung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und verwahrt.
Die Abstellung kann auf geeigneten Stellflächen des Betriebs, gegebenenfalls auch im Freien, erfolgen. Gesetzliche Sorgfalts- und Haftungspflichten bleiben unberührt.
Bei der Rückgabe wird nach Möglichkeit eine gemeinsame Sichtkontrolle durchgeführt und der Zustand in einem Rückgabeprotokoll dokumentiert.
Festgestellte Auffälligkeiten werden im Protokoll festgehalten.
Die Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls bestätigt die dokumentierten Feststellungen der gemeinsamen Sichtkontrolle. Gesetzliche Ansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.
§ 8 Kostenloses Ersatzfahrzeug
DIE GLANZMEISTER kann für die Dauer der vereinbarten Fahrzeugaufbereitung nach Verfügbarkeit ein kostenloses Ersatzfahrzeug bereitstellen.
Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Ersatzfahrzeugs besteht nicht.
Die Überlassung erfolgt auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dokumentiertem Fahrzeugzustand, Kilometerstand und Nutzungsbedingungen.
Versicherungsschutz
Das bereitgestellte Ersatzfahrzeug verfügt über die gesetzlich erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Vollkaskoversicherung besteht nicht.
Der Kunde wird vor der Übernahme ausdrücklich darüber informiert, dass selbst verschuldete Schäden am Ersatzfahrzeug nicht durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt sind.
Haftung und Nutzung
Der Kunde haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für von ihm schuldhaft verursachte Beschädigungen des Ersatzfahrzeugs.
Eine verschuldensunabhängige Übernahme sämtlicher während der Nutzungszeit entstandener Schäden wird nicht vereinbart.
Das Fahrzeug darf ausschließlich von ausdrücklich berechtigten Personen mit gültiger Lenkberechtigung geführt werden.
Die Weitergabe an nicht vereinbarte Fahrer, Auslandsfahrten oder eine Nutzung außerhalb der vereinbarten Bedingungen bedürfen der vorherigen Zustimmung.
Unfälle, Schäden und erhebliche Vorkommnisse sind DIE GLANZMEISTER unverzüglich mitzuteilen. Gesetzliche Unfallmeldepflichten sind einzuhalten.
Für Verkehrsverstöße gelten die gesetzlichen Verantwortlichkeiten.
Die weiteren Nutzungs- und Rückgabebedingungen werden im gesonderten Ersatzfahrzeug-Überlassungsvertrag festgehalten.
§ 9 Terminabsagen und Nichterscheinen
Für verbindlich vereinbarte Aufbereitungsaufträge reserviert DIE GLANZMEISTER die erforderliche Arbeitszeit.
Kostenfreie Stornierung
Ein verbindlich vereinbarter Auftrag kann bis spätestens sieben Kalendertage vor dem geplanten Aufbereitungsbeginn kostenfrei storniert werden.
Unverbindliche Terminanfragen können jederzeit kostenlos zurückgenommen werden.
Kurzfristige Absagen und Nichterscheinen
Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen können gesetzliche Entgeltansprüche gemäß § 1168 ABGB entstehen, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dabei werden ersparte Aufwendungen und anderweitige Verdienstmöglichkeiten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
DIE GLANZMEISTER begrenzt solche Forderungen freiwillig auf höchstens 20 % des vereinbarten Auftragswerts, maximal jedoch 150 € pro Auftrag.
Geltend gemacht wird ausschließlich ein tatsächlich bestehender gesetzlicher Anspruch.
Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben uneingeschränkt bestehen und haben Vorrang.
§ 10 Bearbeitungsdauer und Fertigstellung
Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem vereinbarten Pflegepaket, dem Fahrzeugzustand und dem erforderlichen Arbeitsumfang.
Angegebene Zeiträume sind Planungswerte, soweit kein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde.
Bei absehbaren Verzögerungen wird der Kunde informiert und ein neuer Übergabetermin abgestimmt.
§ 11 Zahlung
Die Bezahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach Abschluss der beauftragten Arbeiten bei der Fahrzeugrückgabe.
Der Kunde erhält eine Rechnung über die vereinbarten und erbrachten Leistungen.
§ 12 Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen.
DIE GLANZMEISTER haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für Schäden im Zusammenhang mit der Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugüberstellung und Verwahrung.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder unzulässig eingeschränkt.
Angaben zur Standzeit von Lackversiegelungen oder Keramikbeschichtungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, produkt- und pflegeabhängige Richtwerte. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
§ 13 Gesetzliche Rücktrittsrechte
Bei Verträgen, die unter das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) fallen, bestehen die dort vorgesehenen gesetzlichen Rechte.
Verbraucher haben bei entsprechenden Dienstleistungsverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsabschluss.
Die gesetzlich erforderlichen Rücktrittsinformationen und gegebenenfalls das Muster-Rücktrittsformular werden gesondert bereitgestellt.
Ein Beginn der Dienstleistung innerhalb der Rücktrittsfrist erfolgt nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf unserer Website.
§ 15 Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen.
Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
